Was noch alles schlimmer machte: mein Vorstoss vom 20. Juni 2005
Anfrage Peter Beutler über den Einsatz der Sondereinheit Luchs am 5.
Juni
2005 in Oberarth (Nr. 459)
Eröffnet 20. Juni 2005 Justiz- und Sicherheitsdepartement
Antwort Regierungsrat:
Frage 1: Warum haben die Sicherheitsbehörden erst die Öffentlichkeit
informiert, als der
Vorfall durch die Medien publik gemacht wurde?
Antwort:
Die Medien wurden am Mittwoch, 9. Juni 2005, mit einer Medienmitteilung der
Kantonspolizei
Luzern informiert. Gestützt darauf berichteten die Medien über den Vorfall.
Frage 2: Können nähere Angaben gemacht werden, weshalb die
Verfolgungsjagd gegen die
unbescholtenen Männer in Gang gesetzt wurde?
Antwort: Die Fahndung nach einem international gesuchten Gewaltverbrecher wurde durch
die Kantonspolizei
Zürich koordiniert. Die Verfolgung wurde aufgrund der Identifizierung der
Täterschaft
durch die Mitarbeiter der Kantonspolizei Zürich in Luzern aufgenommen. Kurz
vor dem
Einsatz der Interventionseinheit der Kantonspolizei Luzern hat der
Einsatzleiter der Kantonspolizei
Zürich die angebliche Täterschaft nochmals eindeutig identifiziert und über
Funk
den Zugriff für die Sondergruppe Luchs freigegeben. Ebenso eindeutig wurde
das Fahrzeug
signalisiert, in dem sich die vermeintliche gefährliche Täterschaft befinden
sollte. Erst ab
diesem Zeitpunkt übernahm die Sondergruppe Luchs und damit die
Kantonspolizei Luzern
die Federführung. Dass es sich dabei um unbescholtene Bürger handelte,
konnte die Sondergruppe
Luchs nicht wissen.
Frage 3:Die beiden Männer haben unmittelbar vor der Verhaftung über
die Nummer 117 Hilfe
bei der Kantonspolizei Schwyz gesucht. Die angerufene Polizei sei daraufhin
ausgerückt.
Wurden die Polizisten der Sondereinheit Luchs diesbezüglich benachrichtigt?
Antwort:Die Sondergruppe Luchs wurde erst nach Abschluss der Aktion darüber
informiert, dass die
beiden irrtümlich festgenommenen Männer bei der Kantonspolizei Schwyz um
Hilfe ersucht
hatten. Die Schwyzer Polizei hingegen war im Voraus über die ganze Aktion
informiert worden.
Auf Grund der polizeilichen Aufzeichnungen ist erstellt, dass zwischen dem
Anruf bei
der Kapo Schwyz und der Festnahme durch die Sondergruppe Luchs nur wenige
Augenblicke
vergingen. Nach der Festnahme und der darauf folgenden Feststellung, dass es
sich bei
den Angehaltenen nicht um die signalisierte Täterschaft handelte, hat der
Einsatzleiter der
Sondergruppe Luchs unverzüglich die Kantonspolizei Schwyz zwecks
Sachverhaltsaufnahme
angefordert.
Frage 4: Es scheint festzustehen, dass die beiden Männer bei der
Verhaftung verletzt wurden.
Laut Angaben des behandelnden Spitalarztes sind die Verletzungen durch
Schläge
entstanden. Der zuständige Polizeikommandant, Beat Hensler, bestreitet dies
mit Hinweisen
auf gemachte Polizeivideos. Sind diese Filme so eindeutig, dass eine
Misshandlung vollständig
ausgeschlossen werden kann? Hat Beat Hensler sich vom behandelnden Arzt über
die Verletzungen informieren lassen oder hat er das zumindest versucht? (Mir
ist natürlich
bewusst, dass dies nur im Einvernehmen mit den betroffenen Opfern zu
realisieren wäre).
Antwort: Es ist unbestritten, dass die beiden irrtümlich festgenommenen Männer bei
der Aktion verletzt
wurden. Die Kantonspolizei Luzern hatte mehrmals Kontakt zu den Ärzten und
dabei
auch um Angaben zum Gesundheitszustand und zu den Verletzungen ersucht. Bis
heute
haben sich die Betroffenen und deren Anwalt nicht bereit erklärt, die
behandelnden Ärzte von
der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Mehrmals wurde der Anwalt
ersucht, den
Arztbericht der Kantonspolizei zur Verfügung zu stellen. Die Antwort war
immer abschlägig.
Der Vorwurf, wonach die Verletzungen durch Schläge entstanden sein sollen,
wurde der
Kantonspolizei gegenüber bis heute lediglich von einem der beiden Opfer
erhoben. Nach
Abschluss der Aktion in Oberarth hat sich ein Vertreter der Sondergruppe
Luchs in aller
Form bei den beiden Männern entschuldigt. Zusammen mit der mittlerweile
zugezogenen
Einsatzpatrouille der Kantonspolizei Schwyz und im Einvernehmen mit den
beiden Betroffenen
wurde deren Gesundheitszustand überprüft. Die beiden Männer machten einen
guten
Eindruck. Die Verletzungen schienen leichter Art zu sein. Es handelte sich
um kleinere
Schnittwunden, Schürfungen und Prellungen. Den beiden Männern wurde
empfohlen, sich
ärztlich untersuchen zu lassen, was sie am Sonntagmorgen denn auch taten.
Gestützt auf
die Aussagen der handelnden Polizisten, nach dem Bericht des
Polizeioffiziers, der am
Montag persönlich Kontakt mit den Betroffenen aufgenommen hat, nach
Konsultation des
über den Einsatz erstellten Videos und nach einem kurzen Einblick in die
Krankengeschichtekam der Kommandant zur Feststellung, dass das Vorgehen der Sondergruppe
Luchs verhältnismässig
war und es zu keinen unzulässigen Schlägen gekommen war.
P.B. Die folgende Frage wurde dabei nicht beantwortet. "Sind diese
Filme so eindeutig, dass eine Misshandlung vollständig ausgeschlossen werden
kann?" Erst jetzt wissen wir, dass sie gar nicht beantwortet werden konnte.
Frage 5: Es ist kein Geheimnis, dass Videofilme leicht manipuliert
werden können. Besteht
die Möglichkeit, dass die Sicherheitsbehörden diese Videofilme zur
Überprüfung einer unabhängigen Stelle aushändigen?
Antwort: Der Kommandant hat das Videoband sofort sichergestellt. Es besteht technisch
die Möglichkeit,
dieses auf allfällige Manipulationen zu überprüfen. Ein konkreter Hinweis
auf eine Manipulation
besteht nicht. Auf eine entsprechende Aufforderung hin wurde das Videoband
kurz
nach dem Ereignis der Strafuntersuchungsbehörde des Kantons Schwyz
zugestellt.
P.B. Zum Glück kam die Antwort in schriftlicher Form. Sonst hätte
immerhin die Möglichkeit bestanden, dass die Antwortenden rot geworden
wären. Ich jedenfalls wäre das!
Frage 6: Aus den Medienberichten geht hervor, dass die Opfer
gewaltsam aus dem Wagen
gezerrt wurden. Laut Angaben von Polizeikommandant Hensler waren die
Wagentüren verschlossen.
Die betroffenen Opfer bestreiten dies. Stützt sich die Version Henslers
lediglich
auf Aussagen der handelnden Polizisten und "ihrem Vorgehen"? Kann
vollständig ausgeschlossen
werden, dass die Behauptung der Opfer zutrifft?
Antwort: Die Aussagen des Polizeikommandanten stützen sich auf die Aussagen der
handelnden
Polizisten, auf den Bericht des Einsatzleiters der Sondergruppe Luchs und
auf die Videoaufzeichnungen.
Die Behauptung, die Türen seien nicht verschlossen worden, haben die
irrtümlich
festgenommenen Männer im Übrigen nur gegenüber den Medien, bis jetzt aber
nicht
gegenüber der Polizei geäussert. Das Handeln der Polizisten ist auch vor dem
Hintergrund
zu sehen, dass es sich bei der gesuchten Täterschaft um einen
Schwerverbrecher handelt,
der rücksichtslos von seiner Schusswaffe Gebrauch macht. Bei dieser Sachlage
wäre das
Einschlagen der Fensterscheibe zur Festnahme eines Täters taktisch unklug.
Es ist nämlich
viel einfacher, rascher und sicherer, eine Person durch die offen stehende,
unverriegelte
Wagentüre festzunehmen, als vorher die Scheibe einzuschlagen und die Person
so zu arretieren.
Beim Einschlagen der Scheibe geht wertvolle Zeit verloren, so dass sich die
Person
im Fahrzeug auf die Festnahme vorbereiten kann. Auch im Sinne der
Eigensicherung wäre
es daher nicht geschickt, die Fensterscheibe einzuschlagen, wenn die Türe
offen gewesen
wäre.
Frage 7: Wie lange wurden die Opfer festgehalten?
Antwort: Die beiden Männer wurden insgesamt zwischen 30 und 45 Minuten festgehalten,
wobei rund
die Hälfte dieser Zeit für die Beurteilung der Verletzungen und für die
Frage des weiteren
Vorgehens verwendet wurde.
Frage 8: Haben die Polizisten die Verletzungen realisiert und erste Hilfe
geleistet? Haben sie
dabei eine medizinische Fachperson zugezogen?
Antwort: Die handelnden Polizisten haben festgestellt, dass die irrtümlich
festgenommenen Männer
kleinere Schnittwunden, Schürfungen und Prellungen hatten. Der Einsatzleiter
der Sondergruppe
Luchs stellte für die Betreuung der beiden Personen vor Ort eine
Einsatzgruppe (4
Mann/Frau) ab. Diese Einsatzgruppe, unter der Leitung eines erfahrenen
Instruktors, stellte
keine weiteren Verletzungen fest. Die Festgenommenen klagten erst später
über Nacken und
Rückenschmerzen. Darauf wurde den beiden empfohlen, einen Arzt aufzusuchen.
Gut gemeinter Ratschlag von P.B. Vielleicht sollte bei
Weiterbildungskursen von Instruktoren künftig darauf hingewiesen werden,
dass es auch so genannte innere Verletzungen gibt, die man von aussen nicht
sieht.
Frage 9: Haben die Polizisten die beiden Verletzten in Spitalpflege
überführt? Oder ist die
aus den Medien zu entnehmende Vermutung richtig, dass die Opfer, unmittelbar
nachdem
sich der Irrtum herausstellte, ihrem Schicksal überlassen wurden?
Antwort: Nach einem eingehenden Gespräch wurden die beiden Männer unter schriftlicher
Angabe
der Kontaktadresse nach Hause entlassen. Weder die zugezogene Patrouille der
Kantonspolizei
Schwyz noch der Vertreter der Sondergruppe Luchs hatten den Eindruck, eine
weitergehende polizeiliche Betreuung sei notwendig. Im Rahmen der
Aufarbeitung des Falles
wurde überprüft, ob die Intensität der Betreuung in vergleichbaren Fällen
nicht höher sein
sollte. In den letzten 10 Jahren ist es allerdings zu keinem ähnlichen Fall
gekommen. Sollte
es in Zukunft zu ähnlichen Fällen kommen, werden die Betroffenen nach Hause
oder zum
Arzt begleitet.
Frage 10: Welchen Stellenwert hat die Ausbildung in "erster Hilfe"
bei der Sondereinheit
Luchs?
Antwort: Die Ausbildung in Erster Hilfe (sanitätsdienstliche und psychische) geniesst
bei der Kantonspolizei
Luzern und bei der Sondergruppe Luchs sowohl in der Grundausbildung als auch
in der Weiterbildung einen sehr hohen Stellenwert. Sämtliche
Korpsangehörigen werden
regelmässig und umfassend durch interne und externe Experten geschult. Die
Weiterbildungen
finden bei den Sondergruppen und Ordnungsdiensteingeteilten intensiver und
in kürzeren
Abständen statt. Das Programm wird permanent aktualisiert. Entsprechende
Ausbildungsblöcke
finden sich auch in den Weiterbildungen zum Themenbereich Eigenschutz
(Selbstverteidigung etc.). Der letzte Wiederholungskurs wurde im Frühling
2004 durchgeführt.
Frage 11: Ist die Regierung gewillt, diesen Vorfall polizeiunabhängig
untersuchen zu lassen?
Antwort: Am 5. September läuft die Frist für eine strafrechtliche Anzeige ab. Bisher
ist noch keine Anzeige
eingereicht worden. Falls dies geschieht, wird der Vorfall durch die
Strafuntersuchungsbehörden
des Kantons Schwyz untersucht.
Polizeiinterne Abklärungen bei der Kantonspolizei Luzern werden keine mehr
vorgenommen.
Formelle Einvernahmen waren von der Kantonspolizei Luzern her nicht möglich.
Die Betroffenen
haben den Arztbericht nicht zur Verfügung gestellt, weshalb auch auf dieser
Grundlage
keine weiteren Überprüfungen möglich waren.
Ob die Strafuntersuchungsbehörden des Kantons Schwyz von Amtes wegen weitere
Untersuchungen
anstellen, ist noch offen.
Luzern, 23. August 2005
Sonntagsblick
Hat der Luzerner Polizeikommandant gelogen?
Von Beat Kraushaar und Hannes Britschgi | 00:34
| 25.05.2008
«10 vor 10» rollte eine Polizeiaktion von 2005 auf. Zentraler
Vorwurf in der Sendung: Polizeigewalt gegen fälschlich Verhaftete. Nun
greift die Politik ein.
Heisse Phase: Nach einer Verfolgungsjagd wird das Auto der
Tatverdächtigen gestoppt. Auf dem Polizeivideo sind Schläge und
das Klirren von Glas zu hören. Das Bild ist arg verwackelt, aber
für einen kurzen Moment blitzen Scherben auf. (ZVG)
Du Schafseckel ... tami ... bisch du es Arschloch ... gopfertami ...
du Sauhund ... chömid, d’Handschälle.» So tönt es auf dem Polizeivideo,
als die Sondereinheit Luchs der Luzerner Polizei zwei vermeintliche
Schwerverbrecher im Auto verfolgt und verhaftet. Während der Ton auf dem
Video gut ist, kann man das von den Bildern nicht behaupten: Ein grosser
Teil ist verwackelt und vom entscheidenden Moment der Verhaftung ist gar
nichts zu sehen.
Es ist der Zeitpunkt, als die Sondereinheit Luchs die Autoscheiben
einschlägt und die zwei Insassen aus den Fenstern zerrt. Die Sendung «10
vor 10» des Schweizer Fernsehens zeigte das Video diese Woche. Dabei
stellte sie die Frage, ob die Aufnahmen manipuliert wurden, um zu
verschleiern, dass die verhafteten Personen bei der Aktion geschlagen
wurden.
Gestern Samstag musste Polizeikommandant Beat Hensler bei der Aufsichts-
und Kontrollkommission des Luzerner Kantonsrats antraben, um über diese
Frage Auskunft zu geben. Hensler: «Ich habe heute der
Aufsichtskommission den Ablauf der Festnahme ganz genau erklärt. Zudem
habe ich angeboten, dass sie mit der Polizistin reden kann, welche die
kleine Handycam-Kamera geführt hat. Die Kommission ist aber nicht auf
dieses Angebot eingegangen.» Warum nicht?
«Der Polizeikommandant hat uns nachvollziehbare Erklärungen abgegeben
und einen guten Eindruck hinterlassen. Wir sehen deshalb vorderhand
keinen weiteren Handlungsbedarf», sagt dazu der Präsident der
Aufsichtskommission und FDP-Kantonsrat Damian Meier.
Auch die offensichtliche Manipulation am Ende des Videos ist für die
Aufsichtskommission kein Thema. Diese Manipulation verschwieg Hensler
sowohl den Untersuchungsbehörden wie auch gegenüber der Luzerner
Regierung. Bruno Schelbert, der Anwalt eines der Opfer: «Das alleine ist
skandalös.» Hat der Luzerner Polizeikommandant gelogen? «Dieser Vorwurf
tut weh! Rückblickend muss ich sagen, dass ich damals hätte darauf
hinweisen sollen, dass man auf dem Videoband nicht alles sieht.»
Bei der Aktion der Luzerner Sondereinheit Luchs im Jahr 2005 ging fast
alles schief, was schiefgehen kann. Aufgrund einer Verwechslung der
Zürcher Polizei jagten die «Luchse» nicht zwei bewaffnete
Schwerverbrecher, sondern zwei unschuldige Männer. Die Opfer behaupten,
dabei geschlagen worden zu sein, und haben Strafanzeige gegen die
Polizei eingereicht. Zuerst wurde das Verfahren eingestellt, musste aber
im Dezember 2007 wieder aufgenommen werden, weil auf dem Video nicht
alle Phasen des Einsatzes erkennbar sind.
«In rund drei Wochen sollte die Expertise, ob auf dem Videoband eine
Manipulation vorgenommen wurde, auf dem Tisch liegen», sagt Georg Boller
vom Verhöramt Schwyz. Er behält sich vor, das Video bei Bedarf auch der
für solche Fälle hochspezialisierten ETH vorzulegen.
Zurzeit werden noch Polizisten befragt und die Schwere der Verletzungen
der beiden unschuldigen Opfer wird untersucht. Boller: «Es wird sicher
Herbst, bis der Fall abgeschlossen ist.»
Kommentar zum Blick-Artikel von Peter Beutler:
Ich finde diesen Beitrag sehr ansprechend. Das Problem liegt ja nicht nur
bei der Polizei: In diesem Falle auch ganz besonders beim fehlenden
politischen Willen, die Missstände zu erkennen. Schon als ich am 20. Juni
eine Anfrage im Luzerner Kantonsparlament eingereicht habe, ist mir das
bewusst geworden. Dabei habe ich in der Frage 5 auch explizit
auf eine mögliche Manipulation des Polizeivideos hingewiesen. Das Parlament
hat seinerzeit eine dringliche Behandlung grossmehrheitlich abgelehnt. Die
Antwort wurde dann auch verschleppt und auf das Ende der Herbstsession traktandiert, obwohl ich sie dringlich eingereicht habe. So kam es zu keiner
Diskussion. Im Nachhinein steht fest: der Polizeikommandant wusste schon
damals, dass etwas mit dem Video geschehen war. Er hat dies aber gegenüber
der Regierung verschwiegen -oder die Regierung hat es gegenüber dem
Parlament vertuscht - wir wissen nicht, welches von beidem zutrifft - wir
wissen nur, dass das Parlament angelogen wurde. Das ‘Tüpfchen auf dem i’ ist
aber dann die Behandlung des Falles durch das Präsidium und die
Subkommission des Aufsichts- und Kontrollkommission des Luzerner
Kantonsrates vom 24.05.08. Wider besseres Wissen wurde vom
Kommissionspräsidenten eine Erklärung an die Medien gegeben, die den
Tatsachen völlig zuwider läuft. Das Parlament sei vollständig und korrekt
informiert worden. (Nur so nebenbei: der Kommissionspräsident ist ein
rechter FdP-Hardliner, der auch lautstark die fremdenfeindliche und
menschenverachtende Einbürgerungsinitiative der SVP unterstützt. Er ist
Jurist.
Übrigens: Besagter Kommissionspräsident ist wenige Tage
nach dieser Sitzung zum Kommandanten der Urner Verkehrspolizei gewählt
worden und als Luzerner Kantonsrat zurückgetreten. Eine Krähe hackt der
andern kein Auge aus!
Ein geradezu unfassbarer Skandal! Er hat damit auf unflätige Art und
Weise gegen das Befangenheitsgebot verstossen.