Was noch alles schlimmer machte: mein Vorstoss vom 20. Juni 2005

Anfrage Peter Beutler über den Einsatz der Sondereinheit Luchs am 5. Juni
2005 in Oberarth (Nr. 459)
Eröffnet 20. Juni 2005 Justiz- und Sicherheitsdepartement

Antwort Regierungsrat:
Frage 1: Warum haben die Sicherheitsbehörden erst die Öffentlichkeit informiert, als der Vorfall durch die Medien publik gemacht wurde?
Antwort: Die Medien wurden am Mittwoch, 9. Juni 2005, mit einer Medienmitteilung der Kantonspolizei
Luzern informiert. Gestützt darauf berichteten die Medien über den Vorfall.
Frage 2: Können nähere Angaben gemacht werden, weshalb die Verfolgungsjagd gegen die unbescholtenen Männer in Gang gesetzt wurde?
Antwort: Die Fahndung nach einem international gesuchten Gewaltverbrecher wurde durch die Kantonspolizei Zürich koordiniert. Die Verfolgung wurde aufgrund der Identifizierung der Täterschaft durch die Mitarbeiter der Kantonspolizei Zürich in Luzern aufgenommen. Kurz vor dem Einsatz der Interventionseinheit der Kantonspolizei Luzern hat der Einsatzleiter der Kantonspolizei Zürich die angebliche Täterschaft nochmals eindeutig identifiziert und über Funk
den Zugriff für die Sondergruppe Luchs freigegeben. Ebenso eindeutig wurde das Fahrzeug signalisiert, in dem sich die vermeintliche gefährliche Täterschaft befinden sollte. Erst ab diesem Zeitpunkt übernahm die Sondergruppe Luchs und damit die Kantonspolizei Luzern die Federführung. Dass es sich dabei um unbescholtene Bürger handelte, konnte die Sondergruppe Luchs nicht wissen.
Frage 3:Die beiden Männer haben unmittelbar vor der Verhaftung über die Nummer 117 Hilfe bei der Kantonspolizei Schwyz gesucht. Die angerufene Polizei sei daraufhin ausgerückt.
Wurden die Polizisten der Sondereinheit Luchs diesbezüglich benachrichtigt?
Antwort:Die Sondergruppe Luchs wurde erst nach Abschluss der Aktion darüber informiert, dass die beiden irrtümlich festgenommenen Männer bei der Kantonspolizei Schwyz um Hilfe ersucht hatten. Die Schwyzer Polizei hingegen war im Voraus über die ganze Aktion informiert worden.
Auf Grund der polizeilichen Aufzeichnungen ist erstellt, dass zwischen dem Anruf bei der Kapo Schwyz und der Festnahme durch die Sondergruppe Luchs nur wenige Augenblicke vergingen. Nach der Festnahme und der darauf folgenden Feststellung, dass es sich bei den Angehaltenen nicht um die signalisierte Täterschaft handelte, hat der Einsatzleiter der Sondergruppe Luchs unverzüglich die Kantonspolizei Schwyz zwecks Sachverhaltsaufnahme angefordert.
Frage 4: Es scheint festzustehen, dass die beiden Männer bei der Verhaftung verletzt wurden.
Laut Angaben des behandelnden Spitalarztes sind die Verletzungen durch Schläge
entstanden. Der zuständige Polizeikommandant, Beat Hensler, bestreitet dies mit Hinweisen auf gemachte Polizeivideos. Sind diese Filme so eindeutig, dass eine Misshandlung vollständig ausgeschlossen werden kann? Hat Beat Hensler sich vom behandelnden Arzt über die Verletzungen informieren lassen oder hat er das zumindest versucht? (Mir ist natürlich
bewusst, dass dies nur im Einvernehmen mit den betroffenen Opfern zu realisieren wäre).
Antwort: Es ist unbestritten, dass die beiden irrtümlich festgenommenen Männer bei der Aktion verletzt wurden. Die Kantonspolizei Luzern hatte mehrmals Kontakt zu den Ärzten und dabei auch um Angaben zum Gesundheitszustand und zu den Verletzungen ersucht. Bis heute haben sich die Betroffenen und deren Anwalt nicht bereit erklärt, die behandelnden Ärzte von der ärztlichen Schweigepflicht zu entbinden. Mehrmals wurde der Anwalt ersucht, den Arztbericht der Kantonspolizei zur Verfügung zu stellen. Die Antwort war immer abschlägig.
Der Vorwurf, wonach die Verletzungen durch Schläge entstanden sein sollen, wurde der Kantonspolizei gegenüber bis heute lediglich von einem der beiden Opfer erhoben. Nach Abschluss der Aktion in Oberarth hat sich ein Vertreter der Sondergruppe Luchs in aller Form bei den beiden Männern entschuldigt. Zusammen mit der mittlerweile zugezogenen Einsatzpatrouille der Kantonspolizei Schwyz und im Einvernehmen mit den beiden Betroffenen
wurde deren Gesundheitszustand überprüft. Die beiden Männer machten einen guten Eindruck. Die Verletzungen schienen leichter Art zu sein. Es handelte sich um kleinere Schnittwunden, Schürfungen und Prellungen. Den beiden Männern wurde empfohlen, sich ärztlich untersuchen zu lassen, was sie am Sonntagmorgen denn auch taten. Gestützt auf die Aussagen der handelnden Polizisten, nach dem Bericht des Polizeioffiziers, der am Montag persönlich Kontakt mit den Betroffenen aufgenommen hat, nach Konsultation des über den Einsatz erstellten Videos und nach einem kurzen Einblick in die Krankengeschichtekam der Kommandant zur Feststellung, dass das Vorgehen der Sondergruppe Luchs verhältnismässig
war und es zu keinen unzulässigen Schlägen gekommen war.

P.B. Die folgende Frage wurde dabei nicht beantwortet. "Sind diese Filme so eindeutig, dass eine Misshandlung vollständig ausgeschlossen werden kann?" Erst jetzt wissen wir, dass sie gar nicht beantwortet werden konnte.


Frage 5: Es ist kein Geheimnis, dass Videofilme leicht manipuliert werden können. Besteht die Möglichkeit, dass die Sicherheitsbehörden diese Videofilme zur Überprüfung einer unabhängigen Stelle aushändigen?

Antwort: Der Kommandant hat das Videoband sofort sichergestellt. Es besteht technisch die Möglichkeit, dieses auf allfällige Manipulationen zu überprüfen. Ein konkreter Hinweis auf eine Manipulation besteht nicht. Auf eine entsprechende Aufforderung hin wurde das Videoband kurz nach dem Ereignis der Strafuntersuchungsbehörde des Kantons Schwyz zugestellt.

P.B. Zum Glück kam die Antwort in schriftlicher Form. Sonst hätte immerhin die Möglichkeit bestanden, dass die Antwortenden rot geworden wären. Ich jedenfalls wäre das!


Frage 6: Aus den Medienberichten geht hervor, dass die Opfer gewaltsam aus dem Wagen gezerrt wurden. Laut Angaben von Polizeikommandant Hensler waren die Wagentüren verschlossen. Die betroffenen Opfer bestreiten dies. Stützt sich die Version Henslers lediglich auf Aussagen der handelnden Polizisten und "ihrem Vorgehen"? Kann vollständig ausgeschlossen werden, dass die Behauptung der Opfer zutrifft?
Antwort: Die Aussagen des Polizeikommandanten stützen sich auf die Aussagen der handelnden Polizisten, auf den Bericht des Einsatzleiters der Sondergruppe Luchs und auf die Videoaufzeichnungen. Die Behauptung, die Türen seien nicht verschlossen worden, haben die irrtümlich festgenommenen Männer im Übrigen nur gegenüber den Medien, bis jetzt aber nicht gegenüber der Polizei geäussert. Das Handeln der Polizisten ist auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass es sich bei der gesuchten Täterschaft um einen Schwerverbrecher handelt, der rücksichtslos von seiner Schusswaffe Gebrauch macht. Bei dieser Sachlage wäre das
Einschlagen der Fensterscheibe zur Festnahme eines Täters taktisch unklug. Es ist nämlich viel einfacher, rascher und sicherer, eine Person durch die offen stehende, unverriegelte Wagentüre festzunehmen, als vorher die Scheibe einzuschlagen und die Person so zu arretieren.
Beim Einschlagen der Scheibe geht wertvolle Zeit verloren, so dass sich die Person
im Fahrzeug auf die Festnahme vorbereiten kann. Auch im Sinne der Eigensicherung wäre es daher nicht geschickt, die Fensterscheibe einzuschlagen, wenn die Türe offen gewesen wäre.
Frage 7: Wie lange wurden die Opfer festgehalten?
Antwort: Die beiden Männer wurden insgesamt zwischen 30 und 45 Minuten festgehalten, wobei rund die Hälfte dieser Zeit für die Beurteilung der Verletzungen und für die Frage des weiteren Vorgehens verwendet wurde.
Frage 8: Haben die Polizisten die Verletzungen realisiert und erste Hilfe geleistet? Haben sie dabei eine medizinische Fachperson zugezogen?
Antwort: Die handelnden Polizisten haben festgestellt, dass die irrtümlich festgenommenen Männer kleinere Schnittwunden, Schürfungen und Prellungen hatten. Der Einsatzleiter der Sondergruppe Luchs stellte für die Betreuung der beiden Personen vor Ort eine Einsatzgruppe (4 Mann/Frau) ab. Diese Einsatzgruppe, unter der Leitung eines erfahrenen Instruktors, stellte keine weiteren Verletzungen fest. Die Festgenommenen klagten erst später über Nacken und Rückenschmerzen. Darauf wurde den beiden empfohlen, einen Arzt aufzusuchen.

Gut gemeinter Ratschlag von P.B. Vielleicht sollte bei Weiterbildungskursen von Instruktoren künftig darauf hingewiesen werden, dass es auch so genannte innere Verletzungen gibt, die man von aussen nicht sieht.


Frage 9: Haben die Polizisten die beiden Verletzten in Spitalpflege überführt? Oder ist die aus den Medien zu entnehmende Vermutung richtig, dass die Opfer, unmittelbar nachdem sich der Irrtum herausstellte, ihrem Schicksal überlassen wurden?
Antwort: Nach einem eingehenden Gespräch wurden die beiden Männer unter schriftlicher Angabe der Kontaktadresse nach Hause entlassen. Weder die zugezogene Patrouille der Kantonspolizei Schwyz noch der Vertreter der Sondergruppe Luchs hatten den Eindruck, eine weitergehende polizeiliche Betreuung sei notwendig. Im Rahmen der Aufarbeitung des Falles
wurde überprüft, ob die Intensität der Betreuung in vergleichbaren Fällen nicht höher sein sollte. In den letzten 10 Jahren ist es allerdings zu keinem ähnlichen Fall gekommen. Sollte es in Zukunft zu ähnlichen Fällen kommen, werden die Betroffenen nach Hause oder zum Arzt begleitet.
Frage 10: Welchen Stellenwert hat die Ausbildung in "erster Hilfe" bei der Sondereinheit Luchs?
Antwort: Die Ausbildung in Erster Hilfe (sanitätsdienstliche und psychische) geniesst bei der Kantonspolizei Luzern und bei der Sondergruppe Luchs sowohl in der Grundausbildung als auch in der Weiterbildung einen sehr hohen Stellenwert. Sämtliche Korpsangehörigen werden regelmässig und umfassend durch interne und externe Experten geschult. Die Weiterbildungen finden bei den Sondergruppen und Ordnungsdiensteingeteilten intensiver und in kürzeren Abständen statt. Das Programm wird permanent aktualisiert. Entsprechende Ausbildungsblöcke
finden sich auch in den Weiterbildungen zum Themenbereich Eigenschutz
(Selbstverteidigung etc.). Der letzte Wiederholungskurs wurde im Frühling 2004 durchgeführt.
Frage 11: Ist die Regierung gewillt, diesen Vorfall polizeiunabhängig untersuchen zu lassen?

Antwort: Am 5. September läuft die Frist für eine strafrechtliche Anzeige ab. Bisher ist noch keine Anzeige eingereicht worden. Falls dies geschieht, wird der Vorfall durch die Strafuntersuchungsbehörden des Kantons Schwyz untersucht.
Polizeiinterne Abklärungen bei der Kantonspolizei Luzern werden keine mehr vorgenommen. Formelle Einvernahmen waren von der Kantonspolizei Luzern her nicht möglich. Die Betroffenen haben den Arztbericht nicht zur Verfügung gestellt, weshalb auch auf dieser Grundlage keine weiteren Überprüfungen möglich waren.
Ob die Strafuntersuchungsbehörden des Kantons Schwyz von Amtes wegen weitere Untersuchungen anstellen, ist noch offen.
Luzern, 23. August 2005

 

Sonntagsblick

Hat der Luzerner Polizeikommandant gelogen?
«Dieser Vorwurf tut weh!»
Von Beat Kraushaar und Hannes Britschgi | 00:34 | 25.05.2008

«10 vor 10» rollte eine Polizeiaktion von 2005 auf. Zentraler Vorwurf in der Sendung: Polizeigewalt gegen fälschlich Verhaftete. Nun greift die Politik ein.

Heisse Phase: Nach einer Verfolgungsjagd wird das Auto der Tatverdächtigen gestoppt. Auf dem Polizeivideo sind Schläge und das Klirren von Glas zu hören. Das Bild ist arg verwackelt, aber für ­einen kurzen Moment blitzen Scherben auf. (ZVG)

Du Schafseckel ... tami ... bisch du es Arschloch ... gopfertami ... du Sauhund ... chömid, d’Handschälle.» So tönt es auf dem Polizeivideo, als die Sondereinheit Luchs der Luzerner Polizei zwei vermeintliche Schwerverbrecher im Auto verfolgt und verhaftet. Während der Ton auf dem Video gut ist, kann man das von den Bildern nicht behaupten: Ein grosser Teil ist verwackelt und vom entscheidenden Moment der Verhaftung ist gar nichts zu sehen.

Es ist der Zeitpunkt, als die Sondereinheit Luchs die Autoscheiben einschlägt und die zwei Insassen aus den Fenstern zerrt. Die Sendung «10 vor 10» des Schweizer Fernsehens zeigte das Video diese Woche. Dabei stellte sie die Frage, ob die Aufnahmen manipuliert wurden, um zu verschleiern, dass die verhafteten Personen bei der Aktion geschlagen wurden.

Gestern Samstag musste Polizeikommandant Beat Hensler bei der Aufsichts- und Kontrollkommission des Luzerner Kantonsrats antraben, um über diese Frage Auskunft zu geben. Hensler: «Ich habe heute der Aufsichtskommission den Ablauf der Festnahme ganz genau erklärt. Zudem habe ich angeboten, dass sie mit der Polizistin reden kann, welche die kleine Handycam-Kamera geführt hat. Die Kommission ist aber nicht auf dieses Angebot eingegangen.» Warum nicht?

«Der Polizeikommandant hat uns nachvollziehbare Erklärungen abgegeben und einen guten Eindruck hinterlassen. Wir sehen deshalb vorderhand keinen weiteren Handlungsbedarf», sagt dazu der Präsident der Aufsichtskommission und FDP-Kantonsrat Damian Meier.

Auch die offensichtliche Manipulation am Ende des Videos ist für die Aufsichtskommission kein Thema. Diese Manipulation verschwieg Hensler sowohl den Untersuchungsbehörden wie auch gegenüber der Luzerner Regierung. Bruno Schelbert, der Anwalt eines der Opfer: «Das alleine ist skandalös.» Hat der Luzerner Polizeikommandant gelogen? «Dieser Vorwurf tut weh! Rückblickend muss ich ­sagen, dass ich damals hätte darauf hinweisen sollen, dass man auf dem Video­band nicht alles sieht.»

Bei der Ak­tion der Luzerner Sondereinheit Luchs im Jahr 2005 ging fast alles schief, was schiefgehen kann. Aufgrund einer Verwechslung der Zürcher Polizei jagten die «Luchse» nicht zwei bewaffnete Schwerverbrecher, sondern zwei unschuldige Männer. Die Opfer behaupten, dabei geschlagen worden zu sein, und haben Strafanzeige gegen die Polizei eingereicht. Zuerst wurde das Verfahren eingestellt, musste aber im Dezember 2007 wieder aufgenommen werden, weil auf dem Video nicht alle Phasen des Einsatzes erkennbar sind.

«In rund drei Wochen sollte die Expertise, ob auf dem Videoband eine Manipulation vorgenommen wurde, auf dem Tisch liegen», sagt Georg Boller vom Verhöramt Schwyz. Er behält sich vor, das Video bei Bedarf auch der für solche Fälle hochspezialisierten ETH vorzulegen.

Zurzeit werden noch Polizisten befragt und die Schwere der Verletzungen der beiden unschuldigen Opfer wird untersucht. Boller: «Es wird sicher Herbst, bis der Fall abgeschlossen ist.»  

 

Kommentar zum Blick-Artikel von Peter Beutler:

Ich finde diesen Beitrag sehr ansprechend. Das Problem liegt ja nicht nur bei der Polizei: In diesem Falle auch ganz besonders beim fehlenden politischen Willen, die Missstände zu erkennen. Schon als ich am 20. Juni eine Anfrage im Luzerner Kantonsparlament eingereicht habe, ist mir das bewusst geworden.   Dabei habe ich in der Frage 5 auch explizit auf eine mögliche Manipulation des Polizeivideos hingewiesen. Das Parlament hat seinerzeit eine dringliche Behandlung grossmehrheitlich abgelehnt. Die Antwort wurde dann auch verschleppt und auf das Ende der Herbstsession traktandiert, obwohl ich sie dringlich eingereicht habe. So kam es zu keiner Diskussion. Im Nachhinein steht fest: der Polizeikommandant wusste schon damals, dass etwas mit dem Video geschehen war. Er hat dies aber gegenüber der Regierung verschwiegen -oder die Regierung hat es gegenüber dem Parlament vertuscht - wir wissen nicht, welches von beidem zutrifft - wir wissen nur, dass das Parlament angelogen wurde. Das ‘Tüpfchen auf dem i’ ist aber dann die Behandlung des Falles durch das Präsidium und die Subkommission des Aufsichts- und Kontrollkommission des Luzerner Kantonsrates vom 24.05.08. Wider besseres Wissen wurde vom Kommissionspräsidenten eine Erklärung an die Medien gegeben, die den Tatsachen völlig zuwider läuft. Das Parlament sei vollständig und korrekt informiert worden. (Nur so nebenbei: der Kommissionspräsident ist ein rechter FdP-Hardliner, der auch lautstark die fremdenfeindliche und menschenverachtende Einbürgerungsinitiative der SVP unterstützt. Er ist Jurist.  

Übrigens: Besagter Kommissionspräsident ist wenige Tage nach dieser Sitzung zum Kommandanten der Urner Verkehrspolizei gewählt worden und als Luzerner Kantonsrat zurückgetreten. Eine Krähe hackt der andern kein Auge aus!

Ein geradezu unfassbarer Skandal! Er hat damit auf unflätige Art und Weise gegen das Befangenheitsgebot verstossen.